Erklärung zur Barrierefreiheit

Einführung

RURALMED S.L. verpflichtet sich zur universellen digitalen Barrierefreiheit und arbeitet kontinuierlich daran, sicherzustellen, dass unsere digitalen Angebote von allen Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihren persönlichen Umständen genutzt werden können.

Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in ihrer neuesten Version, dem europäischen Standard für digitale Barrierefreiheit, der von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Diese Norm definiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Technologieprodukten und -dienstleistungen.

Der Geltungsbereich dieser Erklärung umfasst das digitale Web-Angebot https://166.p.syniva.es, mit Ausnahme von eingebetteten Inhalten von externen Domains. Dennoch setzt sich RURALMED S.L. zusammen mit seinen externen Anbietern aktiv für die Verbesserung der Barrierefreiheit externer Inhalte in seinen digitalen Angeboten ein, um ein möglichst inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.

Unser Ziel ist die kontinuierliche Überwachung und Korrektur möglicher Barrieren der digitalen Barrierefreiheit, um ein inklusives und hindernisfreies Erlebnis für alle Nutzer zu bieten.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus strebt RURALMED S.L. danach, die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit zu übertreffen. Unser Engagement gilt der Erreichung höchster Barrierefreiheitsstandards mit dem Ziel, AAA-Kriterien zu erfüllen, die Benutzerfreundlichkeit unserer digitalen Produkte kontinuierlich zu verbessern und Zertifizierungen zu erhalten, die unsere Exzellenz in der Barrierefreiheit bestätigen.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, haben wir einen umfassenden Dienst für digitale Barrierefreiheit (S.I.A.) implementiert, der korrigierende Maßnahmen entwickelt. Wir werden umfassende korrigierende Maßnahmen umsetzen, die spezialisierte Schulungen für unsere Teams, Systeme zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit sowie proaktive Maßnahmen auf unseren Websites und in unseren mobilen Anwendungen umfassen, mit dem ultimativen Ziel, ein wirklich universelles und inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.

Übernommene Kriterien

RURALMED S.L. folgt der Norm EN 301 549, um die digitale Barrierefreiheit seiner digitalen Angebote zu gewährleisten. Einige der implementierten Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Inhalte sind:

  • (7.1.1) Verwendung von Video-Playern, die über einen Betriebsmodus verfügen, der die Anzeige vorhandener Untertitel ermöglicht.

  • (7.2.1) Verwendung von Video-Playern, die über einen Modus zur Auswahl und Wiedergabe verfügbarer Audiodeskriptionen verfügen.

  • (9.1.1.1) Es wird eine umfassende Überprüfung aller bedeutungsvollen Bilder durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie über geeignete Alternativtexte (alt) verfügen, die visuelle Informationen auch für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich machen.

  • (9.1.2.1) Es werden Ressourcen, die ausschließlich auditiv oder visuell sind, bewertet, um sicherzustellen, dass sie über textuelle Alternativen wie Transkriptionen oder detaillierte Beschreibungen verfügen.

  • (9.1.2.2) Es wird validiert, dass in aufgezeichneten Videos präzise Untertitel vorhanden sind, die nicht nur den Dialog, sondern auch kontextuelle Geräusche wie Musik, Effekte oder Gelächter enthalten.

  • (9.1.2.5) Es werden alternative Versionen der Videos mit integrierter Audiodeskription vorbereitet, oder es wird ein zweiter Kanal angeboten, der deren Aktivierung ermöglicht, um die Barrierefreiheit audiovisueller Inhalte zu erweitern.

  • (9.1.3.1) Strukturelle Elemente wie Überschriften, Feldgruppierungen, Listen und Tabellen werden auditiert, um zu überprüfen, ob die visuellen Beziehungen auch im Code korrekt widergespiegelt sind.

  • (9.1.3.2) Unterschiedliche Darstellungen des Inhalts werden überprüft, um sicherzustellen, dass die Lesereihenfolge ihre logische Kohärenz unabhängig vom verwendeten Gerät oder Format beibehält.

  • (9.1.3.5) In Formularen werden geeignete autocomplete-Attribute integriert, um die Benutzererfahrung zu verbessern, insbesondere auf mobilen Geräten oder in Kontexten mit assistivem Zugang.

  • (9.1.4.3) Es werden automatische und manuelle Tools verwendet, um zu überprüfen, ob der Kontrast zwischen Text und Hintergrund die minimalen Anforderungen zur Gewährleistung der Lesbarkeit erfüllt.

  • (9.1.4.4) Es wird überprüft, ob der Inhalt durch Browserfunktionen auf bis zu 200% vergrößert werden kann, ohne Funktionalitätsverlust oder Informationsabschneidung.

  • (9.1.4.10) Alle Designs werden validiert, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt korrekt an die Größenanpassung auf kleinen Bildschirmen anpasst, ohne seitliches Scrollen zu erfordern.

  • (9.2.1.1) Das Entwicklungsteam passt alle interaktiven Komponenten an, um deren vollständige Funktionalität über die Tastatur zu gewährleisten und thus die Navigation ohne Maus zu ermöglichen.

  • (9.2.2.2) Alle sich automatisch bewegenden Elemente werden auditiert, um zu überprüfen, dass sie über zugängliche und sichtbare Pausierungs- oder Schließmechanismen verfügen.

  • (9.2.4.1) Es werden Mechanismen integriert, die es Benutzern ermöglichen, repetitive Blöcke wie Menüs zu überspringen und den direkten Zugang zum Hauptinhalt zu erleichtern.

  • (9.2.4.2) Die Seitentitel werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Inhalt klar beschreiben und die Orientierung innerhalb der Website verbessern.

  • (9.2.4.3) Es wird überprüft, dass die Tab-Reihenfolge logisch und kohärent ist und eine sequenzielle Navigation ermöglicht, die weder die Bedeutung noch die Bedienung beeinträchtigt.

  • (9.2.4.4) Die Formulierung der Link-Texte wird verstärkt, damit sie für sich genommen beschreibender und verständlich ohne zusätzlichen Kontext sind.

  • (9.2.4.7) Alle interaktiven Elemente werden überprüft, um sicherzustellen, dass der Tastaturfokus durch klare und kontrastreiche Stile immer sichtbar ist.

  • (9.3.1.2) Lang-Attribute werden in Inhaltsfragmenten hinzugefügt, die in einer anderen Sprache als der Hauptsprache verfasst sind, um eine korrekte Aussprache durch mehrsprachige Bildschirmleser zu gewährleisten.

  • (9.3.2.1) Alle interaktiven Elemente, die den Fokus erhalten, werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie keine unerwarteten Kontextänderungen ohne Vorwarnung verursachen.

  • (9.3.3.2) Alle Formulare werden überprüft, um sicherzustellen, dass jedes Feld über eine klare Beschriftung oder Anweisung zu seinem Zweck verfügt.

  • (9.4.1.2) Es wird daran gearbeitet, die semantische Barrierefreiheit aller benutzerdefinierten Komponenten zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie ihre Rolle, ihren Status und ihren Wert korrekt an assistive Technologien übermitteln.

  • (9.4.1.3) Die Verwendung von ARIA-Rollen und barrierefreien Attributen wird korrekt implementiert, damit dynamische Nachrichten (wie Fehler, Bestätigungen oder Warnungen) von Bildschirmlesern erkannt und angekündigt werden.

  • (9.6) Die fünf Konformitätsprinzipien, die von WCAG Level AA gefordert werden, werden gewährleistet, um sicherzustellen, dass Seiten, Prozesse und verwendete Technologien nicht mit der allgemeinen Barrierefreiheit der Inhalte interferieren.

  • (12.2.4) Die von Support-Diensten bereitgestellte Dokumentation ist in einem barrierefreien Format verfügbar.

  • (10.1.1.1) Bilder in Nicht-Web-Dokumenten sind gekennzeichnet oder haben einen textuellen Alternativtext.

  • (10.1.3.1) In Dokumenten sind Informationen, Struktur und Beziehungen durch Software bestimmt oder verfügen über eine Alternative wie Text.

  • (10.1.4.1) Überprüfung, dass in Dokumenten Farbe nicht als einziges visuelles Mittel zur Informationsübermittlung, zur Anzeige einer Aktion, zur Auslösung einer Reaktion oder zur Unterscheidung eines visuellen Elements verwendet wurde.

  • (10.1.4.3) In Dokumenten beträgt das Kontrastverhältnis bei Text oder Bildern mindestens 4.5:1.

  • (10.2.4.2) Dokumente haben einen identifizierten Seitentitel.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.07.2025 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine manuelle Überprüfung basierend auf den Anforderungen der Norm EN 301 549, die von Everycode S.L. am 03.07.2025 durchgeführt wurde.

Everycode S.L. verfügt über eine unabhängige Inspektionsstelle, die von ENAC (Entidad Nacional de Acreditación) nach den in der Norm ISO/IEC 17020 festgelegten Anforderungen für Inspektionsaktivitäten von Websites und mobilen Anwendungen gemäß der Norm EN 301 549 akkreditiert ist.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 24.07.2025

Bemerkungen und Kontaktdaten

Wir schätzen Ihre aktive Beteiligung an der kontinuierlichen Verbesserung unserer digitalen Barrierefreiheit. Wenn Sie Vorschläge machen, Probleme melden oder Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website anfordern möchten, können Sie uns über folgende Kanäle kontaktieren:

● E-Mail: [email protected]

● Link zum Formular: https://166.p.syniva.es/int/contacto

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